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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1998 - 16 B 1834/97   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1998 - 16 B 1834/97 (https://dejure.org/1998,18348)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.02.1998 - 16 B 1834/97 (https://dejure.org/1998,18348)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 16 B 1834/97 (https://dejure.org/1998,18348)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungshindernis; Gefahr für Leib und Leben; Bosnischer Bürgerkriegsflüchtling; Moslem; Herzegowina; Bosnien

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 11 S 1628/99

    Bosnien-Herzegowina: Abschiebungshindernis verneint

    5 B 3; Urt. v. 25.11.1999 - A 14 S 1688/98) kann auch für den hier maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 12.8.1998 grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß bosnische Muslime (Bosniaken) jedenfalls im bosniakisch dominierten Gebiet der Föderation Bosnien und Herzegowina und auf dem Weg dorthin keinen extremen Gefahren im vorgenannten Sinn ausgesetzt sind; dies gilt auch dann, wenn jene - wie hier - ihren letzten Wohnsitz auf dem Gebiet der heutigen Republika Srpska hatten (vgl. auch OVG NW, Urteil vom 20.3.1998 - 17 B 1505/97; Beschluß vom 27.2.1998 - 16 B 1834/97).

    Schließlich sind Fälle, in denen die Rückkehr mangels Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse zu Verelendung, Hunger oder gar zum Tod geführt hätte, trotz der zunehmenden Rückkehrbewegungen seit Frühjahr 1996 nicht bekannt geworden (vgl. Senat, Beschl. v. 2.4.1998 - 11 S 3168/97 -, BA S. 12; VGH Bad-Württ., Urt. v. 19.4.1999, a.a.O., S. 17; ähnlich OVG NW, Beschl. v. 27.2.1998 - 16 B 1834/97).

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 1232/98

    Zur Frage der Zumutbarkeit der freiwilligen; Ausreise, freiwillige; Bosnien;

    Eine andere Beurteilung der Zumutbarkeitsfrage ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil nach der zu dem Bestehen von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG für bosnische Staatsangehörige entwickelten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (s. etwa OVG NW, Urt. v. 26.3.1997 - 23 A 686/94.A und Beschl. v. 27.2.1998 - 16 B 1834/97 - OVG Bremen, Beschl. v. 29.6.1998 - OVG 1 BB 163/98 - Nds. OVG, Beschlüsse v. 28.8.1997 - 13 L 4049/97 -, vom 16.9.1997 - 13 L 4376/97 - und vom 21.10.1997 - 13 L 4810/97 - VG Göttingen, Urt. v. 5.1.1998 - 4 A 4278/98 -) im Hinblick auf die tatsächliche Situation, insbesondere auf die Versorgungslage in Bosnien und Herzegowina das Vorliegen von Abschiebungshindernissen verneint worden ist und weil auch in den von den Klägern erstrittenen Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 16. Januar 1998 - 4 A 4099/97 - und - 4 A 4100/97 - nicht festgestellt worden ist, es bestünden zugunsten der Kläger Abschiebungshindernisse nach den §§ 51 Abs. 1, 53 AuslG.
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